Geschäftsmodel gute Vorsätze – die Fitness Abo Fallen

Trottelfallen, Gewohnheiten ÄndernDas neue Jahr ist noch nicht alt, die guten Vorsätze sind noch in bester Erinnerung. Ein guter Vorsatz ist hierbei fast immer, mehr für die körperliche Fitness zu tun. Der nächste Schritt zur Umsetzung führt dann meist ins nächste Fitnessstudio. Gerade in den Ballungszentren findet man mittlerweile eine Vielzahl von Fitnessstudios mit ganz verlockenden Angeboten. Aber Vorsicht! Nicht selten stecken hinter diesen Angeboten, miese Abofallen. Aus einem vermeintlich günstigen Angebot, wird dann schnell ein teures Sportprogramm.

So funktioniert die Lockfalle „befristeter Vertrag“

Eine häufige Lockfalle die von den Fitnessstudios hierbei verwendet werden, ist der befristete Vertrag. Meist ein halbes oder ein ganzes Jahr Mitgliedschaft für wenige Euro, so lautet die Werbebotschaft. Viele denken sich hierbei nichts und schließen gutgläubig den Vertrag ab, nach dem Motto „Wenn es mir nicht gefällt oder ich keine Lust mehr habe, ist der Vertrag ja sowieso in einem halben Jahr beendet“.

Leider ist dies oftmals ein Irrtum, den was viele in der Euphorie nicht beachten, ist das Kleingedruckte im Vertrag. Ja, der Vertrag zur Mitgliedschaft im Fitnessgeräte Studio ist befristet auf einen bestimmten Zeitraum. Dieser Vertrag endet auch zum festgelegten Zeitraum, wird er aber nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich oftmals automatisch um ein weiteres Jahr. Nicht selten ist eine solche Verlängerung mit deutlich höheren Kosten für das Fitnessstudio verbunden.

Sind solche Verträge Rechtmäßig?

Häufig findet man in den Internetforen entsprechende Hilferufe von Betroffenen, die nach der Rechtmäßigkeit eines solchen Vertrages fragen. Leider muss man sagen, dass es rechtmäßig ist. Wer sich im Internet umschaut, wird eine Vielzahl von entsprechenden Urteilen quer durch die Republik dazu finden.

Warum ist es rechtmäßig? Hier machen sich viele Fitnessstudios ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vertragsrecht zu nutzen. Steht jetzt zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das sich ein befristeter Vertrag ohne Kündigung verlängert und wird bei Vertragsabschluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, ist dass Fitnessstudio seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Schließlich hat auch ein Kunde eine Pflicht und das Recht die Geschäftsbedingungen zu prüfen, ferner bestätigt man mit seiner Unterschrift bei einem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das jetzt die wenigsten Kunden keine Zeit und Lust haben sich zig-Seiten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in meist kleinster Schrift durchzulesen, spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle.

Auf das sollten Sie achten beim Fitnessstudio Vertrag

Grundsätzlich sollte man daher immer bedenken, niemand hat was zu verschenken. Gerade in der Fitnessbranche tobt ein teilweise harter Konkurrenzkampf um zahlende Kunden. Daher, seien Sie vorsichtig bei Abschluss von einem Vertrag, erbeten Sie sich Bedenkzeit aus und prüfen Sie das Kleingedruckte.

Dies gilt auch wenn sich während der Vertragslaufzeit, die Geschäftsbedingungen vom Fitnessstudio ändern. Sollten Sie doch in einen solchen Vertrag geraten, kündigen Sie sofort. Damit Sie Ihre Kündigung auch beweisen können, sollte man die Kündigung nur per Einschreiben mit Rückschein an das Fitnessstudio übersenden.